Betrifft: Entwicklungsende

Ab dem 23. November 2010 will Kodak keine Kodachrome-Filme zur Entwicklung mehr annehmen. Rechtlich gesehen ist dies sehr fraglich!
Mit dem Kauf eines Kodachrome-Films kamen nämlich gleich zwei Verträge zustande: Ein Kaufvertrag mit dem Händler und ein Werksvertrag mit Kodak. Kodak verspricht, aus dem Halbprodukt (dem unbelichteten Film) eine vollwertiges Produkt (Dia) herzustellen.
Rechtlich wichtig: Dies wurde nicht als Gutschein “versprochen”, sondern als Zusage (… Filmpreis beinhaltet die Entwicklung durch KODAK …) rechtlich verbindlich und zeitlich unbegrenzt gegeben.
Gemäß der Verbraucherschutz-Zentrale NRW ist Kodak damit verpflichtet, diesen Werksvertrag einzuhalten. Dieser gilt 30 Jahre ab dem Kauf!

Wie sich Kodak hier herauswinden will, wird sich zeigen.

Leave a Reply